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Rundbrief Bürgerbeteiligung I/1999

Erwerbsarbeit – Bürgerschaftliches Engagement – Eigenarbeit: Das Münchner Modell (1/3)

von Gerd Mutz

Von der Erwerbsgesellschaft zur Tätigkeitsgesellschaft
In unserer Zeit hat Erwerbsarbeit einen hohen Rang. Sie ist der wirtschaftliche Motor der modernen Erwerbsgesellschaft. Sie gibt den Menschen Einkommen, soziale Anerkennung und Identität. Aber mehr als die Hälfte aller Arbeiten werden nicht in Erwerbsarbeit ausgeübt. Dazu zählen Eigenarbeit, Haus-/Erziehungsarbeit, Ehrenamt, Vereins- und Netzwerkarbeit, Selbsthilfe sowie öffentlich-gemeinnützige Tätigkeiten.


Abb. 1: Triade der Arbeit

Die Dominanz der Erwerbsarbeit ist jedoch kein ehernes Gesetz. Tätigkeitsfelder jenseits der Erwerbsarbeit werden dann wichtiger, wenn es immer weniger bezahlte Jobs gibt. Die Erwerbsgesellschaft kann sich in eine Tätigkeitsgesellschaft transformieren.

Das grundlegende Prinzip der Tätigkeitsgesellschaft ist die Gleichwertigkeit aller gesellschaftlich nützlichen Arbeiten, und sie funktioniert dann optimal, wenn es Durchlässigkeiten zwischen unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern gibt.
 

Das Münchner Modell
Das Münchner Modell vernetzt unterschiedliche Zeitsegmente: Erwerbs-Zeit, Bildungs-Zeit, Familien-Zeit, Bürger-Zeit und Eigen-Zeit. Es hat zum Ziel, den Wechsel zwischen den unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern in diesen Zeiträumen attraktiv zu machen. Menschen sollen die verschiedenen Arbeitsbereiche kombinieren und gestalten können. Dazu ist es notwendig, daß all die Institutionen kooperieren, die direkt oder indirekt am Arbeitsmarktgeschehen einer Region beteiligt sind: Unternehmen/Gewerkschaften, Kommune/Land, Arbeitsverwaltung, soziale, ökologische und kulturelle Einrichtungen.


1. Bürgerschaftliches Engagement als Bildung

Abb. 2: Bürgerschaftliches Engagement als Bildung

Viele Unternehmen sehen die Herausforderung, daß die sozialen und kommunikativen Kompetenzen ihrer Mitarbeiter zukünftig bedeutsamer werden. Entsprechende Qualifikationen können nur in geringem Maße im betrieblichen Ablauf oder in den üblichen Lehrgängen erworben werden. Dagegen liegen außerhalb des Betriebes, in den vielfältigen Bereichen des Bürgerschaftlichen Engagements, solche sozialen und kommunikativen Lernfelder. Den Mitarbeitern von Unternehmen, die sich an diesem Modellversuch beteiligen, soll angeboten werden, zur Weiterqualifikation oder als Bildungsurlaub praktische Erfahrungen in diesen Arbeitsfeldern zu sammeln. Diese Bildungsphase wird professionell vorbereitet, begleitet und nachbereitet.
 

2. Stabiles Bürgerschaftliches Engagement
Es gibt immer mehr Unternehmen, die sich in der Verantwortung sehen, das soziale, ökologische und kulturelle Umfeld außerhalb des Betriebes mitzugestalten. Sie wollen zivilgesellschaftlich aktiv sein. Nach der Devise: nicht alles den öffentlichen Institutionen überlassen – Privatisierung der Verantwortung für die soziale, ökologische und kulturelle Umwelt! Aus diesen Gründen bieten die Unternehmen interessierten Mitarbeitern folgende Möglichkeit: Die Erwerbsarbeit kann bis zu 20 Stunden pro Monat reduziert werden, wenn diese Zeit für Bürgerschaftliches Engagement genutzt wird. Diese 20 Stunden können monatlich, jährlich oder kumuliert bis zu einem Zeitraum von 7 Jahren in Anspruch genommen werden. Auch in dieser Zeit ist ein professionelles Coaching vorgesehen.


Abb. 3: Stabiles Bürgerschaftliches Engagement

Beschäftigte, die sich an den Varianten »Bürgerschaftliches Engagement als Bildung« und »Stabiles Bürgerschaftliches Engagement« beteiligen, bleiben während dieser Zeit Beschäftigte der Betriebe (sie sind erwerbsarbeitsfreie Erwerbstätige). Sie erhalten bis zu 70% des aktuellen Nettolohns und bleiben sozialversichert; der Einkommensunterschied wird aus Geldern einer Stiftung ausgeglichen.


3. Eigenarbeit während der Eigen-Zeit

Abb. 4: Das Münchner Vier-Schichten-Modell

Bei der Eigenarbeit können Menschen »endlich einmal« ihren persönlichen Vorstellungen und Neigungen nachgehen (dies kann der Entwurf und Bau eigener Möbel oder die Vertiefung künstlerischer Fertigkeiten sein). Sie können in Gemeinschaft mit anderen in einem öffentlichen Stadtteilhaus Dinge selbst herstellen und so ihre Kreativität erproben (bspw. im Münchner »Haus der Eigenarbeit« oder in »New Work«-Zentren).
In Absprache mit den beteiligten Unternehmen und unter Berücksichtigung der konkreten Arbeitsplatzsituation können Mitarbeiter bis zu 1 Jahr in der Eigen-Zeit verbringen. Beschäftigte, die sich für Eigenarbeiten entscheiden, erhalten in dieser Zeit keinen Lohnausgleich, bleiben aber weiterhin sozialversichert.

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