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Rundbrief Bürgerbeteiligung I/2001

Saarlouis: Ein Bürgerentscheid findet nicht statt (1/2)

von Michael Heck

Mit dieser Feststellung des Stadtrates der Kreisstadt Saarlouis endete formell das Erste im Saarland eingeleitete Bürgerbegehren im Sommer 2000.

Das saarländische Kommunalselbstverwaltungsgesetz sieht seit 1997 nach längerer Diskussion und Vorarbeiten einer vom Minister des Inneren eingesetzten Kommission direkte Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung vor (§§ 20a ff KSVG, Amtsblatt des Saarlandes v. 1.8.1997, S. 688 ff.), z.B. Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid.

Drei Jahre vergingen, bis sich in Saarlouis BürgerInnen – es waren im Wesentlichen Mitglieder der 1999 bei der Kommunalwahl unterlegenen SPD und Bündnis 90/Die Grünen – dieser Möglichkeiten entsannen und einen Versuch direkter Bürgerentscheidung starteten.

Die Sachfrage war die Gestaltung bzw. Bebauung des Großen Marktes, des zentralen Platzes der Kreisstadt Saarlouis, mit sog. Eckpavillons. Die Diskussion zur Gestaltung des 100 x 100 Meter großen Platzes, der überwiegend als Parkplatz genutzt wird und auf einer Hälfte den Wochenmarkt, im Jahresverlauf mehrere größere Festveranstaltungen (zur sog. Saarlouiser Woche, Jahr- und Weihnachtsmarkt, Oktoberfest) »erlebt« und seit den 60er Jahren einige Imbissbuden im Randbereich aufweist, dauert viele Jahre.

Dieser frühere Paradeplatz, der 1680 vom Festungsbaumeister Vauban im Auftrag Ludwigs XIV errichtet wurde, sollte nach Vorstellungen der neuen CDU-Stadtratsmehrheit an seinen vier Ecken mit jeweils zwei Pavillons bebaut werden und hinsichtlich des Parkraumes eine neue Ausgestaltung erfahren.

Ein Beschluss dazu wurde im Februar 2000 gefasst, gegen die Stimmen von SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen; diese hatten in den zehn Jahren zuvor die Ratsmehrheit gestellt – bis 1997 mit einem SPD-Oberbürgermeister, dem nach der ersten Direktwahl der derzeitige Oberbürgermeister von der CDU folgte.

Bei einer Bürgeranhörung im Mai 2000 und in einer in der lokalen Presse sich niederschlagenden hohen Zahl kritischer Äußerungen wurden die Planungen unter historischen, stadtplanerischen und finanziellen Gesichtspunkten heftig in Frage gestellt. Eine erneute, von der SPD beantragte Beratung und Beschlussfassung im Stadtrat führte zu einer Modifikation des ursprünglichen Beschlusses durch die CDU-Mehrheit im Juni 2000, unmittelbar vor den Sommerferien.

Die Grünen hatten zuvor in der Öffentlichkeit die Initiative ergriffen, mit einer Erklärung, gegen die (mehrheitliche) Beschlussfassung des Stadtrates ein Bürgerbegehren einzuleiten, um in einem Bürgerentscheid über die Bebauung des Großen Marktes an Stelle des Stadtrates (wie in § 21a Abs. des Saarl. KSVG geregelt) zu entscheiden.

Nach § 21a Abs. 3 sind gemäß der Einwohnerzahl der Kreisstadt Saarlouis hierzu 4500 Unterschriften ausreichend.

Die SPD in Saarlouis schloss sich der Initiative an, in Gesprächen kam es zu einer – weil erstmals im Saarland – Klärung der zu verwendenden Formulierungen und auch vorläufigen rechtlichen Einschätzungen über notwendige formelle Anforderungen an die Ausgestaltung der den EinwohnerInnen vorzulegenden Unterschriftenlisten.

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