Rundbrief Bürgerbeteiligung II/2000
Bürgerbegehren versus Bürgergutachten (4/4)
Fazit
Die Bürgerbegehren in den drei Beispielen haben dazu geführt, dass sich die politische Kommunikation verändert hat. Sollten auch zukünftig mehr informelle Verfahren der Bürgerbeteiligung stattfinden, ist dies ein positives Ergebnis. Sachgerechte Problemlösungen – wie sie in der Folge durch die Bürgergutachten entstanden sind – können ein weiterer Erfolg solcher Begehren sein.
In den Fällen, wo Kommunalpolitiker durch Bürgerbegehren dazu animiert werden, eine kommunikative Politik zu betreiben, sind sie zu begrüßen. Hier ist eine Verbesserung der politischen Kultur als Ziel zu erkennen. Werden sie lediglich als verlängerter Arm der Opposition und zur politischen Blockade genutzt, so ist ihr Einsatz mehr als zweifelhaft.
Aus der kommunalen Perspektive wird nach einem Begehren eher das Damoklesschwert weiterer Begehren gesehen. Den damit verbundenen Aufwand und Imageverlust werden mitunter Bemühungen zu einer stärker bürgerorientierten Politik entgegengesetzt.
Ihre Chance, Plebiszite einzuschränken, ist ein wesentliches Argument für kooperative Verfahren, da die direkte Demokratie ihre Grenzen hat. Ihr Einsatz muß auf wenige, möglichst überschaubare Problemlagen, zu denen klar mit »Ja« oder »Nein« abgestimmt werden kann, begrenzt bleiben. In einer hochkomplexen Gesellschaft können die Bürger nicht über alle Problemlagen umfassend informiert sein.
Dazu bedarf es Voraussetzungen, die von der direkten Demokratie ebensowenig ständig garantiert werden können, wie von unserer repräsentativen Demokratie. Zu nennen sind hier:
- die Verfügung über die für die Problemlage relevanten Informationen und
- die Verfügbarkeit von ausreichender Zeit, um diese Informationen aufzuarbeiten.
In Planungszellen wird den Teilnehmenden beides gewährt. Damit diese reizvolle Aufgabe vor den Durchgriff harter Interessen geschützt wird, ist die Zufallsauswahl für sie von zentraler Bedeutung.
Betrachtet man die möglichen Orientierungshilfen, die von den Ergebnissen kooperativer Verfahren ausgehen, sowie die Aussenwirkung der Verfahren und die damit verbundene Steigerung der Planungssicherheit, so spricht alles für den gezielten Einsatz von Verfahren wie: Planungszelle, Zukunftswerkstatt und Mediation. Der Verwaltung und vor allen dem Rat werden damit eine Abwägungsgrundlage zur Verfügung gestellt, die bürgernahe Problemlösungen ermöglicht.
Diese Chance der Arbeitserleichterung für Kommunalpolitiker eröffnet diesen gleichzeitig die Möglichkeit, wieder stärker als Impulsgeber für die kommunale Entwicklung tätig zu werden. Ihre Impulse können sie wiederum durch das Instrument der Beteiligung stärker an den Bedingungen vor Ort ausrichten. Vor dem Einsatz dieser Verfahren sollten die Problemstellung und die Rahmenbedingungen, wie z.B. Ergebnisoffenheit jedoch genau geprüft werden, denn nur so können diese Verfahren nach einer etwas aufwendigeren Anlaufzeit Kommunalpolitik kooperativ beschleunigen und erleichtern.
Kontakt und Information:
Benno Trütken
Büro für Beteiligungsverfahren
Dorfmüllerstraße 27
D-49584 Fürstenau
Telefon (0 59 01) 96 18 88
Telefax: (0 59 01) 96 18 77
E-Mail: BTBeteiligungsverfahren( at )t-online.de
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