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Rundbrief Bürgerbeteiligung II/2000

Bürgerbegehren versus Bürgergutachten (1/4)

Von Benno Trütken

Bürgerbegehren
Ratlosigkeit in den Rathäusern. Das »Virus« – Bürgerbegehren geht um. Planungen und Beschlüsse der Kommunalpolitik erscheinen unsicher.

  • Ist ein Bürgerbegehren zulässig?
  • Könnten Investoren verschreckt werden?
  • Wird eine wichtige Entscheidung zwei Jahre auf Eis gelegt?


Solche Fragen gehen zur Zeit vielen Kommunalpolitikern und Verwaltungsmitarbeitern durch den Kopf.

Angespornt von den Erfolgen der Demokratiebewegung in der ehemaligen DDR ist es der aus Bayern stammenden Initiative »Mehr Demokratie e.V.« gelungen, die repräsentative Demokratie in den Bundesländern mit direktdemokratischen Elementen zu ergänzen. Folge dieser Veränderungen sind Bürgerbegehren allerorts. Im Gegensatz zur Schweiz besitzt die direkte Demokratie bei uns keine lange Tradition, und Abstimmungen auf kommunaler Ebene sind keine Selbstverständlichkeit. Aus diesem Grunde müssen Bürgerbegehren einer differenzierten Betrachtung unterzogen werden. Hier erscheint nicht die Frage nach Zulässigkeit, Hürden und Themenfeldern interessant. Es ist die Frage nach dem eigentlichen Interesse des Begehrens zu stellen.

Zur Zeit lassen sich aus meiner Sicht zwei Hauptinteressen erkennen:

  • Ein Problem von zentraler Bedeutung für die Kommune soll nach Ansicht eines Teils der Bevölkerung sachgerechter gelöst werden.
  • Die Kommunikation zwischen Rat, Verwaltung und Bürgerschaft soll verbessert werden.


Die Erfahrung zeigt, dass besonders in Kommunen mit klaren Mehrheitsverhältnissen das Instrument des Bürgerbegehrens genutzt wird, um aus der (innerparteilichen) Opposition Kritik an einer vermeintlichen »Ignoranz der Macht« zu üben. Klare Mehrheitsverhältnisse können zwar Politik erleichtern und beschleunigen, sie bergen aber auch die Gefahr kleiner Entscheidungszirkel (Bürgermeister, Fraktions- und Parteivorsitz). Unabhängig von der Qualität der Politik erwecken Mängel in der Kommunikation den Eindruck von »Klüngel« und Politik nach »Gutsherrenart«.

Leicht strittige Themenbereiche wie Verkehrspolitik bieten sich an, um »denen da oben« zu zeigen, dass die Bürger nicht alles über sich ergehen lassen. Da Politik der Abwägung unterschiedlicher Interessen bedarf, finden sich immer Argumente gegen eine geplante Maßnahme. Häufig könnten diese Argumente zu einer besseren Problemlösung beitragen. Ist Politik nicht in der Lage, die Kritik positiv umzusetzen und dieses auch entsprechend darzustellen, so kommt es möglicherweise zum Bürgerentscheid. Dieser Entscheid beinhaltet eine Wahl zwischen unterschiedlichen Alternativen – eine weitere Optimierung ist im System nicht möglich – und damit möglicherweise eine Entscheidung für das vermeintlich geringere Übel.

Im Optimalfall wird durch das Bürgerbegehren die Problemlösung ebenso wie die Kommunikation zwischen Politik, Verwaltung und Bürgerschaft verbessert. Dies ist jedoch leider nicht immer der Fall.

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