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Rundbrief Bürgerbeteiligung I/2000

Das Bund-Länder-Programm »Die Soziale Stadt« – »Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf« (1/3)

Die soziale und räumliche Polarisierung in den Städten nimmt zu. Daher haben Bund und Länder 1999 die Städtebauförderung um das Programm »Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – die soziale Stadt« ergänzt. Ziel ist eine zukunftsfähige Entwicklung in diesen Quartieren, die in breiter Form von den dort lebenden Menschen getragen wird.

Dazu sollen:

  • Förderungsprogramme ressort- und ämterübergreifend gebündelt,
  • nicht-investive Maßnahmen stärker berücksichtigt,
  • die Bürgerschaft, Betriebe und Wohnungsunternehmen im Quartier aktiv einbezogen und
  • neue Verwaltungs- und Managementstrukturen erprobt werden.


Die vielfältigen Ressourcen können so für eine umfassende und integrierte Stadtentwicklung gebündelt und der Mitteleinsatz zielgenauer, effizienter und flexibler gestaltet werden. Das Programm wird Erfolg haben, wenn die lokalen und lokal wirksamen Akteure engagiert zusammenarbeiten und wenn Politik und Verwaltung auf allen Ebenen dieses Programm wirklich wollen. Dabei wird es darauf ankommen, eher informelle als verregelte Ansätze zu entwickeln, eher unkonventionelle und experimentelle als routinisierte Verfahren anzuwenden und neue Partner- und Trägerschaften zu suchen, als an eingespielten und oftmals verwaltungslastigen Kooperationen festzuhalten. Wichtige Schaltstelle kann hierbei das Quartiersmanagement werden, das jedoch in vielen Gebieten noch nicht eingerichtet ist.

Von einer engagierten und kreativen Umsetzung des Programms werden folgende Wirkungen erwartet:

  • soziale Impulse (z.B. Aktivierung und Förderung der Potenziale im Quartier, Stärkung von Selbstverantwortung, Verlagerung von Entscheidungsbefugnissen ins Gebiet, Erhöhung der Sicherheit),
  • ökonomische Impulse (z.B. Beschäftigung und Qualifizierung, Stabilisierung und Gründung lokaler Unternehmen, Tauschbörsen),
  • ökologische Impulse (z.B. Energieeinsparung, Verkehrsreduzierung, Lärmschutz, Entsiegelung, Begrünung, Renaturierung),
  • kulturelle Impulse (z.B. Weiterentwicklung der Quartiersidentität, Ausweitung von Angeboten für Bildung und Spracherwerb, Stärkung des nachbarschaftlichen Zusammenlebens im Gebiet, Einrichtung von Treffpunkten und Quartierszentren,
  • baulich-städtebauliche Impulse (z.B. bewohnerorientierte Modernisierung,, Verbesserung der Infrastruktur, Wohnumfeldverbesserung),
  • partizipatorische Impulse (z.B. Mitwirkung an der Quartiersentwicklung, Agenda-Gruppen, Runde Tische, Selbst-Nachbarschaftshilfe),
  • politisch-administrative Impulse (z.B. kooperativer und gebietsorientierter Einsatz verschiedener Fachpolitiken, Bündelung investiver und nichtinvestiver Maßnahmen, Einrichtung von Quartiersbudgets).


Programmbegleitung durch das Difu
Das Difu übernimmt im Auftrag des Bundesmisteriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen die Funktion einer überregionalen Vermittlungs-, Informations- und Beratungsagentur (»Task Force«). Es ist Ansprechpartner für alle im Rahmen des Programms beteiligten Personen, Initiativen und Institutionen.

Die wesentlichen Elemente der Programmbegleitung sind:

  • der Aufbau eines bundesweiten und allgemein zugänglichen Informations- und Diskussionsnetzwerks,
  • die Programmbegleitung vor Ort in den Modellgebieten,
  • Best-Practice-Analysen und
  • die Vorbereitung der Programmevaluierung.
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